Mitarbeiter Werben Mitarbeiter
SUCHEN SIE SICH IHRE NEUEN KOLLEGEN UND KOLLEGINNEN MIT AUS!
Unter dem Motto Mitarbeiter werben Mitarbeiter sind wir auf der Suche nach neuen Pflegefachkräften, um Ihr Team zu bereichern. Wir möchten aber nicht irgendjemanden finden – wir wollen vertrauensvolle Mitarbeiter, die zu uns passen. Wer kennt seine zukünftigen Kolleginnen und Kollegen besser als Sie selbst? Empfehlen Sie uns jetzt eine Pflegefachkraft und erhalten Sie bis zu 1.500€ bei erfolgreicher Einstellung!
Ihre Prämie erhalten Sie in folgenden Phasen:
1. PHASE
500€ (brutto) nach Betriebsbeginn der geworbenen Pflegekraft
2. PHASE
500€ (brutto) ein halbes Jahr nach Einstellung
3. PHASE
500€ (brutto) ein Jahr nach Einstellung
Die 500€-Prämien beziehen sich nur auf geworbene Vollzeitstellen. Bei einer Vollzeitstelle (100%) wird der volle Betrag in Höhe von 500€ pro Phase ausgeschüttet. Sollte die geworbene Person mit einem niedrigeren Stellenumfang arbeiten, wird der Betrag prozentual an den Stellenumfang angepasst. Bei einer 75%-Stelle werden so beispielsweise 75% (375€) und bei einer 50%-Stelle die Hälfte des Betrags (250€) pro Phase ausgeschüttet. GfB-Stellen werden mit 20% veranschlagt.
Voraussetzung für die Prämienausschüttung ist, dass sowohl Sie als auch die von Ihnen empfohlene Pflegekraft in ungekündigter Anstellung bei uns im Unternehmen tätig sind.
Jetzt neue Mitarbeiter*innen werben
…und bis zu
1.500€
Prämie sichern.
Tipp: Auch neue Mitarbeiter*innen können nach Einstellung sofort Freunde mitbringen und sich die Prämie sichern!
Die Teilnehmer werden per E-Mail Informiert!
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Empfehlungsmarketings ist die
Mobile Ambulante Pflegepartner GmbH & Co. KG – Münchner Kindl
Messerschmittstraße 4d
80992 München
Nachfolgend Veranstalter genannt.
§ 2 Teilnahme
Die Teilnehmer haben darüber hinaus ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen zu bestätigen.
2.1 Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher oder unentgeltlicher Dienstleistungen des Veranstalters oder anderer, mit der Veranstaltung des Empfehlungsmarketings befasster, Unternehmen ab.
2.2 Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, der Betrag kann nur auf ein deutsches Bankkonto überwiesen werden.
2.3 Nicht teilnahmeberechtigt an dem Empfehlungsmarketing sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme jünger als 18 Jahre sind oder ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind ferner gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters.
2.4 Erst nach einer erfolgreichen Arbeitszeit der geworbenen Person von mindestens 4 Wochen entsteht ein Anspruch auf die Auszahlung des festgeschriebenen Geldbetrages.
§ 3 Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ohne Ankündigung von der Teilnahme an dem Empfehlungsmarketing auszuschließen, wenn sie das Empfehlungsmarketing, insbesondere dessen Teilnahmevorgang, manipulieren oder dies versuchen und/oder schuldhaft gegen die Teilnahmeregeln verstoßen.
§ 4 Abbruch des Empfehlungsmarketings
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion ganz abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion nicht planmäßig ablaufen kann, so etwa beim Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus anderen technischen und/oder aus rechtlichen Gründen. Dies gilt auch bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen.
§ 5 Berechnung des Geldbetrags
Der auszuzahlende Geldbetrag bei erfolgreicher Teilnahme eines Mitarbeiters an dieser Aktion variiert je nach Stellenumfang der geworbenen Person. Bei einer Vollzeitstelle (100%) wird der volle Betrag in Höhe von 1.500€ ausgeschüttet. Sollte die geworbene Person mit einem niedrigeren Stellenumfang arbeiten, wird der Betrag prozentual an den Stellenumfang angepasst. Bei einer 75% Stelle werden so beispielsweise 75% (1.125€) des Betrags ausgeschüttet, bei einer 50% Stelle 50% (750€).
§ 6 Datenschutzinformation
Verantwortliche Stelle
Mobile Ambulante Pflegepartner GmbH & Co. KG – Münchner Kindl
Messerschmittstraße 4d
80992 München
E-Mail: info@das-kindl.de
Datenschutzbeauftragter
Pohl Consulting Team GmbH
Andreas Pohl
E-Mail: datenschutz@deutschefachpflege.de
Tel: 05691 – 8900501
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Vorgenannte Daten werden ausschließlich dazu benutzt, um mit Ihnen im Falle einer erfolgreichen Vermittlung in Kontakt treten zu können sowie Ihre Empfohlene Person zu kontaktieren. Ihre Daten werden zu Erfüllung vertraglicher Pflichten auf Grundlage gem. Art 6 Abs 1lit b DSGVO verarbeitet.
Speicherfrist
Der Veranstalter sammelt die Daten und speichert sie auf einem Server.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns grundsätzlich so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen sowie die Durchführung des/der zwischen uns geschlossenen Vertrages erforderlich ist. Sofern die Daten nicht mehr benötigt werden und gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen, werden die Daten gelöscht.
Weitergabe an Dritte
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben
Ihre Rechte
Ihnen steht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und in bestimmten Fällen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Sie haben ferner das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund eines berechtigten oder öffentlichen Interesses erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse formlos mitzuteilen:
datenschutz@deutschefachpflege.de
Sollte unser Datenschutzbeauftragter Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können oder wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, bleibt Ihnen in jedem Falle das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.